ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
In der Regierungssitzung vom 18. Oktober 2016 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Die erste Lesung wird voraussichtlich im Dezember-Landtag 2016 erfolgen.
Ziel dieses Projekts ist es, ein einheitliches und nachvollziehbares Gerichtsgebührensystem zu schaffen, das für die Zukunft ein höheres Mass an Rechtsklarheit und an Rechtssicherheit garantiert.
Zu diesem Zweck soll in Liechtenstein ein Pauschalgebührensystem nach österreichischem Vorbild eingeführt werden. Auch sollen Vorkehrungen getroffen werden, um für die Zukunft sicherzustellen, dass sich uneinbringliche Gebührenforderungen auf ein Minimum reduzieren. Die Gebührensätze sollen sich auch weiterhin an den bisherigen Gerichtsgebühren orientieren.
Mit der geplanten Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes kann einem langjährigen Regelungsbedürfnis in diesem Bereich entsprochen werden.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Dominik Matt, Amt für Justiz
T +423 236 73 09