Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung erlässt Aussenlandeverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Oktober die Verordnung über das Abfliegen und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen, genannt Aussenlandeverordnung, beschlossen. Aussenlandungen sind Starts und Landungen ausserhalb von Flugplätzen. Sie erfolgen fast ausschliesslich mit Hubschraubern. Die Schweizer Aussenlandeverordnung (AuLaV, SR 748.132.2) ist in der Schweiz seit dem 1. September 2014 in Kraft und wurde mit Beschluss der Regierung vom 25. Oktober in Liechtenstein grundsätzlich für anwendbar erklärt. Die Liechtensteinische Aussenlandeverordnung ergänzt die Schweizer Aussenlandeverordnung dort, wo auf spezielle liechtensteinische Themen verwiesen werden soll.

Liechtenstein beziehungsweise die zuständigen schweizerischen Behörden wenden die schweizerische Luftfahrtgesetzgebung an, da das Fürstentum im Jahr 2003 mit der Schweiz einen Vertrag über die behördliche Zusammenarbeit abgeschlossen hat (Notenaustausch, LGBl. 2003, Nr. 40). Die Schweizer Aussenlandeverordnung wurde bis dato noch nicht von Liechtenstein übernommen, da sie auf verschiedene Schweizer Gesetze, besonders im Bereich des Naturschutzes, verweist. Die neue Liechtensteiner Aussenlandeverordnung tut es ihr gleich und berücksichtigt nun ebenfalls die schützenswerten Gebiete gemäss Liechtensteinischem Naturschutzgesetz. Im Ruggeller Riet und Umgebung, im Feuchtgebiet Schwabbrünnen-Äscher und Umgebung, im Matilaberg und Umgebung sowie im Saminatal sind Aussenlandungen nur mit Bewilligung und gemäss den in der Schweizerischen Aussenlandeverordnung definierten Einschränkungen zulässig.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Manfred Bischof, Amt für Bau und Infrastruktur
T +423 236 60 70

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 27.10.2016 – 17:03

    ikr: Liechtenstein bedauert Südafrikas Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof

    Vaduz (ots/ikr) - Die liechtensteinische Regierung nimmt die Entscheidung Südafrikas zum Rückzug vom Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) mit grossem Bedauern zur Kenntnis. Südafrika spielte bei der Ausarbeitung des Römer Statuts eine Schlüsselrolle und stellte ein Symbol für Menschenrechte und Gerechtigkeit auf dem afrikanischen Kontinent ...

  • 27.10.2016 – 13:48

    ikr: Abänderung Tierärztegesetz: Regierung verabschiedet Stellungnahme an den Landtag

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2016 die Stellungnahme der Regierung an den Landtag zur Abänderung des Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) und weiterer Gesetze verabschiedet. Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags Nr. 111/2016 vom 28. September 2016 hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen ...