ikr: Regierung erlässt Aussenlandeverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Oktober die Verordnung über das Abfliegen und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen, genannt Aussenlandeverordnung, beschlossen. Aussenlandungen sind Starts und Landungen ausserhalb von Flugplätzen. Sie erfolgen fast ausschliesslich mit Hubschraubern. Die Schweizer Aussenlandeverordnung (AuLaV, SR 748.132.2) ist in der Schweiz seit dem 1. September 2014 in Kraft und wurde mit Beschluss der Regierung vom 25. Oktober in Liechtenstein grundsätzlich für anwendbar erklärt. Die Liechtensteinische Aussenlandeverordnung ergänzt die Schweizer Aussenlandeverordnung dort, wo auf spezielle liechtensteinische Themen verwiesen werden soll.
Liechtenstein beziehungsweise die zuständigen schweizerischen Behörden wenden die schweizerische Luftfahrtgesetzgebung an, da das Fürstentum im Jahr 2003 mit der Schweiz einen Vertrag über die behördliche Zusammenarbeit abgeschlossen hat (Notenaustausch, LGBl. 2003, Nr. 40). Die Schweizer Aussenlandeverordnung wurde bis dato noch nicht von Liechtenstein übernommen, da sie auf verschiedene Schweizer Gesetze, besonders im Bereich des Naturschutzes, verweist. Die neue Liechtensteiner Aussenlandeverordnung tut es ihr gleich und berücksichtigt nun ebenfalls die schützenswerten Gebiete gemäss Liechtensteinischem Naturschutzgesetz. Im Ruggeller Riet und Umgebung, im Feuchtgebiet Schwabbrünnen-Äscher und Umgebung, im Matilaberg und Umgebung sowie im Saminatal sind Aussenlandungen nur mit Bewilligung und gemäss den in der Schweizerischen Aussenlandeverordnung definierten Einschränkungen zulässig.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Manfred Bischof, Amt für Bau und Infrastruktur
T +423 236 60 70