ikr: Regierung senkt Verwaltungskostenbeitrag an die AHV
Vaduz (ots/ikr) -
In ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2016 hat die Regierung die Abänderung von drei Verordnungen beschlossen: der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Invalidenversicherungsverordnung (IVV) und der Verordnung zum Gesetz über die Familienzulagen (FZV). Die Änderungen betreffen die Senkung des Verwaltungskostenbeitrages per 1. Januar 2017 von aktuell 4.2 % der Versicherungsbeiträge auf neu 2.5 %. Konkret heisst das, dass auf Anfang nächsten Jahres der Verwaltungskostenbeitrag von derzeit 0.4704 Lohnprozenten auf 0.28 herabgesetzt wird. Damit werden die Lohnnebenkosten um 0.1904 Prozentpunkte gesenkt.
Der Verwaltungskostenbeitrag dient der Deckung der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten. Im Jahre 2013 erfolgte eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages zwecks Ausfinanzierung der staatlichen Pensionskasse, bei der die Angestellten der AHV versichert sind. Das ist inzwischen bewältigt, sodass der Verwaltungskostenbeitragssatz an die AHV-IV-FAK-Anstalten nun wieder auf ein tieferes Niveau gesenkt werden kann. Mit dieser Senkung wird auch bewusst ein Abbau der Reserven der Verwaltungskostenrechnung in den vorgesehenen Korridor angestrebt. Nach dieser Phase ist sodann mit einer neuen Anpassung des Beitragssatzes zu rechnen.
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