ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Regelung der Gemeindepolizei
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze zur Regelung der Gemeindepolizei zuhanden des Landtags verabschiedet.
Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage an der Landtagssitzung im September war vor allem die Frage der Bewaffnung der Gemeindepolizisten kontrovers diskutiert worden. Daneben gab es insbesondere Fragen zum Aufgabenbereich der Gemeindepolizei und zur Abgrenzung gegenüber der Landespolizei sowie zur Zulässigkeit der Auslagerung gewisser Aufgaben an private Sicherheitsfirmen.
Die Regierung hat die Vorlage auf die zweite Lesung dahingehend präzisiert, dass einerseits noch klarer zum Ausdruck kommt, dass die allgemeine Gefahrenabwehr vorrangig der Landespolizei obliegt und der Gemeindepolizei in diesem Bereich nur eine mitwirkende Funktion im Rahmen ihrer Möglichkeiten zukommt. Es soll keine zur Landespolizei parallele Sicherheitsorganisation auf Gemeindeebene installiert werden, sondern es geht vielmehr darum, die bestehende Praxis gesetzlich zu regeln. Anderseits wird in der Stellungnahme nochmals ausführlich dargestellt, dass die Gemeinden von Gesetzes wegen gewisse ortspolizeiliche Aufgaben zu erfüllen haben und ihnen mit der Gesetzesvorlage der nötige Handlungsspielraum beim Vollzug der Aufgaben eingeräumt wird, z.B. durch gesetzlich vorgesehene Kooperationen unter den Gemeinden oder der Auslagerung gewisser Aufgaben an Dritte. Bezüglich der Ausrüstung der Gemeindepolizisten mit einer Schusswaffe hält die Regierung an der vorgeschlagenen Kann-Bestimmung fest und folgt in diesem Punkt dem Anliegen der Gemeinden. Somit kann jede Gemeinde unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Verhältnisse und gestützt auf eine Gefahrenanalyse selber entscheiden, ob sie ihren Gemeindepolizisten zum Zweck der Notwehr und Notwehrhilfe mit einer Waffe ausstattet.
Der Landtag wird die Vorlage voraussichtlich im Dezember in zweiter Lesung behandeln.
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