ikr: Stellungnahme an den Landtag zur Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2016 die Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates zu Handen des Landtags verabschiedet. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden vom Landtag anlässlich der ersten Lesung begrüsst. Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die an der Landtagssitzung vom 29. September aufgeworfenen Fragen.
Die Regierung führt dabei aus, dass im Gegensatz zum jährlichen Finanzgesetz die Finanzplanung hinsichtlich der Prämissen und Einzelpositionen keine verbindliche Wirkung entwickelt. Folgerichtig nimmt der Landtag die Finanzplanung zur Kenntnis und muss diese nicht genehmigen. Das Anliegen einer Finanzplanung mit jeweils optimistischen und pessimistischen Szenarien bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung sieht die Regierung als nicht zielführend an. Szenarien können jedoch sinnvoll sein, um finanzielle Auswirkungen von möglichen - jedoch noch nicht beschlossenen - Gesetzesvorhaben oder von Investitionsprojekten aufzuzeigen.
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