ikr: Abschluss des Projekts der psychosozialen Versorgungsplanung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. November 2017 den Abschlussbericht des Projekts der psychosozialen Versorgungsplanung zur Kenntnis genommen. Ziel der Versorgungsplanung ist es, mehr Transparenz über die Leistungen im psychosozialen Bereich zu schaffen, damit künftige Entwicklungen besser gesteuert werden können. In Zusammenarbeit mit den Institutionen der psychosozialen Versorgung wurde eine Übersicht zu den wichtigsten drei Lebensbereichen erstellt, in denen Dienstleistungen für Klientinnen und Klienten erbracht werden. Das Projekt wurde mit der Datenerhebung abgeschlossen. Die Datenerhebung und -auswertung zur psychosozialen Versorgung zeigt ein vielfältiges und differenziertes Angebot mit einem gut funktionierenden Betreuungsnetz.
Das Ministerium für Gesellschaft beauftragte das Amt für Soziale Dienste, Grundlagen für ein verbessertes Verständnis und mehr Transparenz über die erbrachten Leistungen zu schaffen. Ein wichtiges Ziel der Versorgungsplanung wurde damit erreicht. Es wurden in gemeinsamer Arbeit mit den Institutionen der psychosozialen Versorgung drei Lebensbereiche ermittelt, nämlich Wohnen (stationärer Bereich), Arbeit/Beschäftigung (teilstationärer Bereich) und Soziale Integration (ambulanter Bereich). In diesen drei Sparten wurden insgesamt fast 70 Klientengruppen bestimmt. Es liegt damit ein Raster vor, welches zeigt, in welchen Bereichen für welche Klientengruppen ein Versorgungsangebot erbracht wird.
Auf der Grundlage der Klientengruppen wurde eine Datenerhebung für das Jahr 2015 bei den leistungserbringenden Institutionen durchgeführt. Das Amt für Soziale Dienste konnte auf die kooperative Unterstützung der Leistungserbringer sowohl bei der Ausarbeitung der Grundlagen als auch bei der systematischen Datenerhebung zählen.
Das Raster der Klientengruppen hat sich bewährt und es konnte eine Übersicht geschaffen werden. Zusätzlich zur Darstellung des Angebots wurden auch Fakten und Zahlen erhoben über die Zuweiser und die Kostenträger. Es zeigte sich, dass das Amt für Soziale Dienste in der psychosozialen Versorgung ein wichtiger Zuweiser wie auch Kostenträger ist. Bedeutsam sind auch die Überschneidungen mit den leistungserbringenden Institutionen im Gesundheitsbereich. Die Ärzteschaft weist ebenfalls Personen zu und die Krankenkassen übernehmen einen wichtigen Teil in der Finanzierung der Dienstleistungen.
In Zukunft kann nun die Übersicht zur Versorgungslage in den drei Lebensbereichen Wohnen, Arbeit/Beschäftigung und Soziale Integration anhand des bestehenden Rasters aktualisiert werden. Damit können Entwicklungen erkannt und Vergleiche angestellt werden. Die öffentliche Hand soll gewährleisten, dass die erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind und dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden. Ein wichtiges Hilfsmittel dazu ist der Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den jeweiligen Institutionen. Die drei grössten Dienstleister in der psychosozialen Versorgung sind das Heilpädagogische Zentrum, der Verein für Betreutes Wohnen und die Familienhilfen Liechtenstein, für die bereits Leistungsvereinbarungen bestehen oder derzeit erarbeitet werden.
Beim Abschluss der neuen Leistungsvereinbarungen mit den Institutionen kann somit auf weitere Grundlagen zur Steuerung des Leistungsangebotes zurückgegriffen werden.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10