ikr: Ergänzung der Liste der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. November 2016 die Abänderung der Asylverordnung (AsylV) sowie der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) verabschiedet. Die Abänderungen sind insbesondere aufgrund des Inkrafttretens der Teilrevision des Asylgesetzes und einzelner Bestimmungen im Ausländergesetz am 01. Januar 2017 notwendig.
Neu wird in der Asylverordnung die Sicherstellung von Vermögenswerten geregelt. So können bei der Einreise eines Asylsuchenden insbesondere Geldbeträge durch das Ausländer- und Passamt sichergestellt und mit Kosten, die während des Aufenthaltes in Liechtenstein anfallen, verrechnet werden.
Sowohl in der Asylverordnung als auch in der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern wurden einzelnen Bestimmungen aufgehoben, die neu auf Gesetzesstufe geregelt werden. So beispielsweise, dass gewisse Aufgaben an das nach der Geschäftsverteilung zuständige Regierungsmitglied übertragen werden können und sich nicht die gesamte Kollegialregierung mit diesen Angelegenheiten befassen muss.
Gleichzeitig mit diesen Änderungen werden - in Rücksprache mit der beratenden Kommission zum Asylgesetz - die Länder Algerien, Australien, Georgien, Kanada, Marokko, Neuseeland und Tunesien auf die in der Asylverordnung enthaltene Liste der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten gesetzt. Somit werden Asylgesuche von Personen aus diesen Ländern ebenfalls als unzulässig erklärt, ausser es liegen konkrete Hinweise auf eine Verfolgung vor.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ausländer- und Passamt
Martina Brändle-Nipp, Leiterin Abteilung Recht
T +423 236 74 00