ikr: Liechtenstein und Monaco paraphieren Doppelbesteuerungsabkommen
Vaduz (ots/ikr) -
Am 30. November 2016 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Monaco paraphiert. Die Paraphierung ist der erfolgreiche Abschluss der im Mai 2015 aufgenommenen zwischenstaatlichen Verhandlungen. Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projektes der OECD und der G20-Länder, welches sich gegen die Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext richtet.
Das gemeinsame Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Monaco bezweckt, die Rechtssicherheit von Investoren zu erhöhen und die enge Zusammenarbeit weiter zu stärken. Das DBA regelt insbesondere auch die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds und Immobilien. Durch das Abkommen wird die Attraktivität für gegenseitige Investitionen zwischen Liechtenstein und Monaco erhöht. Für Liechtenstein ist dies ein weiterer Schritt im konsequenten Aufbau eines weltweiten DBA-Netzwerkes.
Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Irene Salvi, Steuerverwaltung
T +423 236 6820