ikr: Drittes Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert
Vaduz (ots)
Der Ständige Vertreter Liechtensteins bei den Vereinten Nationen in New York, Botschafter Christian Wenaweser, hat am Mittwoch, 25. Januar 2017, die Ratifikationsurkunde zum dritten Fakultativprotokoll der Kinderrechtskonvention beim Rechtsdienst der UNO hinterlegt. Das Fakultativprotokoll tritt damit am 25. April 2017 für Liechtenstein in Kraft.
Die Ratifikation des Fakultativprotokolls durch Liechtenstein stärkt das hohe Niveau der Kinderrechte im Inland und ist aussenpolitisch ein positives Signal für Liechtensteins Engagement zur Stärkung der Kinderrechte. Das Fakultativprotokoll schafft die Möglichkeit, dass der Kinderrechtsausschuss der UNO angebliche Verletzungen der Kinderrechtskonvention durch Liechtenstein untersuchen und allenfalls Auffassungen und Empfehlungen dazu verabschieden kann. Vorgesehen sind drei verschiedene Arten von Verfahren, wobei das individuelle Mitteilungsverfahren das relevanteste ist: In dessen Rahmen können sich Einzelpersonen oder Gruppen aus Liechtenstein an den Kinderrechtsausschuss wenden, wenn sie sich in ihren durch die Kinderrechtskonvention garantierten Rechte verletzt sehen und den innerstaatlichen Instanzenzug durchlaufen haben.
Gleichzeitig mit dem Fakultativprotokoll tritt die vom Landtag beschlossene Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes in Kraft: Die Liste der internationalen Abkommen, die ein Individualbeschwerderecht beinhalten, wird um die UNO-Kinderrechtskonvention ergänzt. Damit können die in der Kinderrechtskonvention und ihren ersten beiden Fakultativprotokollen festgelegten Rechte - soweit justiziabel - letztinstanzlich vor dem Staatsgerichtshof eingeklagt werden.
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