ikr: Vernehmlassung zur Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Metallgewerbe
Vaduz (ots/ikr) -
Die Sozialpartner stellten am 10. Februar 2017 bei der Regierung den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarung für das Metallgewerbe.
Die Regierung leitete den Antrag aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft weiter. In der Folge prüfte das AVW den Antrag.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom 20. Februar 2017 die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist endet am Montag, 6. März 2017. Der Verordnungstext ist auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 76 64