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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Ausländergesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung 15. Februar 2017 einen Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Ausländergesetzes, des Personenfreizügigkeitsgesetzes, des Heimatschriftengesetzes sowie des Asylgesetzes verabschiedet.

Ziel dieses Gesetzgebungsvorhabens ist vor allem die Vollendung der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie der EU in nationales Recht. Diese EU-Richtlinie befasst sich mit der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in ihre Heimat- oder Herkunftsstaaten. Liechtenstein hat diese Richtlinie grösstenteils bereits mit der am 1. September 2011 in Kraft getretenen Revision des Ausländergesetzes umgesetzt. Nach Überprüfung der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie in Liechtenstein im Jahr 2015 wurden von Seiten der EU-Kommission Anpassungen in Bezug auf die Umsetzung einzelner Bestimmungen gefordert. Diese werden nun vorgenommen. Es geht dabei insbesondere um die Definition der Rückkehr an sich, die Berücksichtigung von Bedürfnissen schutzbedürftiger Inhaftierter und die Überwachung von Ausschaffungen. Neben der Umsetzung dieser EU-Richtlinie werden im Ausländergesetz auch Anpassungen vorgenommen, welche aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren notwendig geworden sind. Dies betrifft beispielsweise die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsbewilligungen von Kindern und die Anpassung der Bestimmungen zur Wegweisung und Ausschaffungshaft. Neu gibt es auch eine spezielle Bestimmung für Personen, die sich im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens in Ausschaffungshaft befinden.

Änderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes

Mit der Änderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes trägt die Regierung Forderungen der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) nach Anpassungen im Bereich des Daueraufenthaltes Rechnung. Es ist neu klar im Gesetz verankert, dass das Daueraufenthaltsrecht nicht automatisch aufgrund einer Abmeldung ins Ausland oder der Nichtverlängerung der Bewilligung erlischt. Wie im Ausländergesetz werden auch hier weitere Bestimmungen aufgrund von Erfahrungen in der Praxis angepasst.

Langjährige Erfahrung des Ausländer- und Passamtes (APA) sowie des Zivilstandsamtes hat auch Anpassungsbedarf in Bezug auf das Heimatschriftengesetz aufgezeigt, dem speziell mit der Änderung der Bestimmungen zur Ausstellung von Heimatscheinen Rechnung getragen wurde.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. April 2017.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Julia Walch, Ausländer- und Passamt
T +423 236 63 02

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