ikr: Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes - Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Mai 2017 den Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes (IUG) an den Landtag verabschiedet. Damit soll die Übergangsfrist für die Umbildung von bestehenden Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden.
Gemäss den Übergangsregelungen des geltenden Investmentunternehmensgesetzes müssen Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien bis Ende September 2017 in OGAW nach dem UCITSG, in AIF nach dem AIFMG oder in Investmentunternehmen nach dem IUG umgebildet werden. In der Praxis hat sich die einjährige Übergangsfrist aufgrund der grossen Anzahl an Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien und des mit der Umbildung verbundenen Aufwandes als zu kurz erwiesen. Die Regierung kommt mit der Gesetzesvorlage einem dringenden Anliegen der Fondsindustrie, welches von der FMA und anderen Interessensverbänden unterstützt wird, nach und schlägt die Verlängerung der Übergangsfrist um ein weiteres halbes Jahr vor.
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