ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zum Übereinkommen von Paris
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2017 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 9. Mai 1992 verabschiedet.
Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris führt Liechtenstein sein Engagement für den internationalen Umwelt- und Klimaschutz fort. Das Übereinkommen von Paris stellt einen bedeutenden Durchbruch im Bereich des globalen Klimaschutzes dar, da hiermit erstmals ein für alle Staaten gleichermassen verbindlicher Klimavertrag geschaffen wurde. Die globale Klimaerwärmung aufgrund der vom Mensch verursachten Treibhausgasemissionen ist seit Jahrzehnten ein zentrales Thema der internationalen Umweltpolitik. Mit dem Übereinkommen von Paris verfolgt die internationale Staatengemeinschaft das Ziel, die globale Klimaerwärmung auf 1.5 bis 2 Grad Celsius zu begrenzen. Ab der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts soll eine "Dekarbonisierung" stattfinden und schliesslich komplett auf fossile Energieträger verzichtet werden.
Liechtenstein verpflichtet sich mit der Ratifikation, nationale Klimaziele zu definieren und diese verbindlich umzusetzen. Alle Vertragsstaaten müssen sich bei der Ratifikation des Abkommens nationale Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen setzen. Die Regierung strebt bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 an. Dieses Ziel ist identisch mit demjenigen der EU, geht aber nicht so weit wie die Schweiz, die eine Reduktion von 50 Prozent anstrebt.
Die Umsetzung dieser Klimaschutzmassnahmen soll regelmässig überprüft werden. Neben der Reduktion von Treibhausgasen beinhaltet das Abkommen Bestimmungen zur Verbesserung der Klimaanpassung, zum Umgang mit Schäden und Verlusten durch den Klimawandel sowie zur finanziellen Unterstützung für Entwicklungsstaaten bei der Umsetzung des Abkommens. Das Übereinkommen von Paris weist ausserdem einen dynamischen Charakter auf. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, ihre Klimaziele alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf neue und ambitioniertere Ziele einzureichen.
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Panagiotis Potolidis-Beck
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