ikr: Regierung passt Krankenversicherungsgesetz an
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung verabschiedete in ihrer Sitzung vom 16. Mai 2017 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Damit sollen Gesetzeslücken geschlossen werden, die beim Inkrafttreten des revidierten KVG zutage getreten sind. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 16. Juni 2017.
Tarifstruktur gilt künftig auch für Leistungserbringer ohne OKP-Zulassung
Durch Bezahlung eines pauschalen Zuschlags zur OKP-Prämie haben Versicherte im Rahmen der sogenannten erweiterten OKP die freie Wahl unter den Leistungserbringern. Konsultiert ein erweitert versicherter Patient einen Arzt, der über keine OKP-Zulassung verfügt, bezahlt der Patient die Arztrechnung selbst und reicht sie anschliessend bei seiner Krankenkasse zur Rückerstattung ein. Da die Rechnung folglich aus der OKP bezahlt wird, sollen künftig sämtliche Ärzte in Liechtenstein dazu verpflichtet werden, bei der Behandlung eines Patienten im Rahmen der erweiterten OKP den TARMED als Tarifstruktur anzuwenden. Das schafft Rechtssicherheit für die Bezahlung der Rechnung durch die Krankenkassen und die nötige Transparenz für den Patienten. In der Anwendung des Taxpunktwertes sind Nicht-Vertragsärzte jedoch frei.
Bereits nach geltendem Recht ist die Regierung befugt, bei Vorliegen bestimmter Umstände, z.B. wenn sich nicht genügend Ärzte am OKP-System und damit an der Versorgung der Versicherten beteiligen, besondere Bestimmungen über die Vergütung von Leistungen zu erlassen. Künftig soll in einem solchen Fall per Verordnung ein Taxpunktwert festgesetzt werden, der auch für Ärzte gilt, die ausserhalb der OKP tätig sind.
Regierung erhält die subsidiäre Kompetenz zur Besetzung von OKP-Stellen
Eine weitere Anpassung am KVG betrifft die Besetzung von Stellen im Rahmen der Bedarfsplanung. Diese Besetzung ist gemäss KVG von der Ärztekammer und vom LKV gemeinsam vorzunehmen. Da sich die Verbände in jüngster Vergangenheit jedoch in zwei Fällen nicht einigen konnten, erfolgte die Stellenbesetzung trotz offenkundigem Bedarf nicht zeitgerecht. Dies führte zu Engpässen insbesondere in der gynäkologischen Versorgung. Um künftig diese Situation zu vermeiden, soll die Regierung die Möglichkeit erhalten, Stellenbesetzungen ersatzweise vorzunehmen, wenn sich die Verbände nicht einigen können. Natürlich ist primär weiterhin eine Einigung der zuständigen Verbände anzustreben. Falls sich allerdings eine solche innert nützlicher Frist nicht abzeichnet oder ein Verband die Zustimmung zur Stellenbesetzung verweigert, wird die Regierung tätig.
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