ikr: Vernehmlassung betreffend die Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gipser- und Malergewerbe
Vaduz (ots/ikr) -
Die Sozialpartner stellten am 19. April 2017 bei der Regierung den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages und der Lohn- und Protokollvereinbarung für das Gipser- und Malergewerbe.
Die Regierung leitete den Antrag aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft (AVW) weiter. In der Folge prüfte das AVW den Antrag.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das AVW mit Datum vom Donnerstag, 1. Juni 2017, die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 16. Juni 2017. Der Verordnungstext ist auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 76 64