ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des ÖAWG und ÖAWSG
Vaduz (ots)
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 4. Juli 2017 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des ÖAWG sowie einen Bericht und Antrag zur Abänderung des ÖAWSG zu Handen des Landtags verabschiedet.
Die Vorlagen dienen der Übernahme von EWR-Recht in das nationale Recht. Insbesondere sollen die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe, die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, und die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen umgesetzt werden.
Die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden einfacher und flexibler und die Teilnahme von KMU erleichtert. Neu fallen sowohl Bau- als auch Dienstleistungskonzessionen unter das Vergaberecht, womit ein klarer Rechtsrahmen für Konzessionen geschaffen wurde. Es werden unter anderem die Mindestfristen der Verfahren kürzer, und die Unterlagen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung muss künftig lediglich derjenige Offertsteller nachreichen, der den Zuschlag bekommt, ansonsten genügt eine Eigenerklärung. Bei den Zuschlagskriterien kann neu die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals unter gewissen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Es wird eine qualitativ verbesserte öffentliche Auftragsvergabe erleichtert, indem Umweltkriterien, wie auch den Lebenszykluskosten, Rechnung getragen wird. Zudem soll die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung gestärkt werden.
Die beiden Bericht und Anträge können bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24