ikr: Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen soll erleichtert werden
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. August 2017 den Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EU über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) zu Handen des Landtags verabschiedet.
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hatte am 17. März beschlossen, die Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Um diese Abänderungsrichtlinie in innerstaatliches Recht umsetzen zu können, muss diese in einem ersten Schritt in das EWR übernommen und in einem zweiten Schritt das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) angepasst werden.
Anpassung des bisherigen Rechtsrahmens
Bislang bildet das IWG die Grundlage für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Das IWG enthält einen Mindestbestand an Regeln für die Weiterverwendung vorhandener Dokumente, die im Besitz öffentlicher Stellen sind. Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2013/37/EU macht eine Teilrevision des IWG notwendig. Sie hat keine Neuausrichtung des bisherigen Gesetzes zur Folge. Ziel der Änderungsrichtlinie 2013/37/EU ist es, die Weiterverwendung sowie die Nutzung von Informationen öffentlicher Stellen zu fördern und zu erleichtern, Diskriminierungen zu verhindern und die Höhe der geforderten Gebühren für die Bereitstellung der Informationen zu begrenzen. Die Regierung wird zur nationalen Umsetzung eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten und diese zur Stellungnahme an die betroffenen Stellen übermitteln.
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