ikr: Grenzüberschreitende Dienstleistungen - Stellungnahme zur Revision des Entsendegesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 4. September 2017 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze zu Handen des Landtags verabschiedet. Die vorgeschlagenen Gesetzesrevisionen stehen im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Im Bereich dieser grenzüberschreitenden Dienstleistungen bestehen bzw. bestanden zum Teil erhebliche Unterschiede bei den in Liechtenstein und in der Schweiz geltenden Rechtsvorschriften und der Behördenpraxis. Die Regierung hat im Sinne der Gleichbehandlung verschiedene Massnahmen bereits im Jahre 2016 beschlossen und zu einem wesentlichen Teil auf den 1. Januar 2017 umgesetzt. Mit der Teilrevision des Entsendegesetzes werden die Grundlagen für eine effizientere Kontrolle und für einen griffigeren Vollzug geschaffen.
Am 9. Juni 2017 hat der Landtag die Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie von der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden, oder ergänzt die bereits gegebenen Antworten. Zudem sollen die Bestimmungen zur Meldepflicht (Art. 6a Abs. 2 und 3 Entsendegesetz) präzisiert werden.
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