ikr: Bericht und Antrag zur Schaffung eines ÖREB-Katastergesetzes verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtliche Vermessung, des Sachenrechts und des Geoinformationsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Mit der Gesetzesvorlage soll auch in Liechtenstein ein Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) eingeführt werden. Der Kataster enthält zuverlässige Informationen über ausgewählte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen und macht diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich. Den Behörden steht mit dem ÖREB-Kataster zudem ein gutes Instrument zur Verfügung, um ihre Informationspflicht auf effiziente Art und Weise zu erfüllen.
Im ÖREB-Kataster werden Informationen (Daten über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen) aus unterschiedlichen Bereichen (Ortsplanung, Umwelt, Kultur usw.) zusammengeführt und zentral online zur Verfügung gestellt. Durch den ÖREB-Kataster werden Informationen zu Grundstücken also leicht und rasch verfügbar gemacht. Der Zugang für Dritte wird über einen Katasterauszug gewährleistet, der von jedermann kostenlos über das Internet abgerufen werden kann.
Die ausgewählten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen werden für jedes Grundstück übersichtlich dargestellt. Der Auszug zu einem Grundstück enthält für jede Beschränkung eine Plandarstellung mit Legende und die damit verbundenen Dokumente wie beispielsweise Gesetze und Verordnungen. Zu den wichtigsten öffentlich-rechtlichen Beschränkungen gehören die Nutzungsplanung, Waldgrenzen, Baulinien, Lärmempfindlichkeitsstufen oder Gewässerschutzzonen.
Vom ÖREB-Kataster profitieren nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch Immobilienfachleute, Architekten und Ingenieure sowie die öffentliche Verwaltung.
Mit der Führung des Katasters soll das Amt für Bau und Infrastruktur beauftragt werden. Die für die Erfassung, Nachführung und Verwaltung von Geodaten zuständigen Stellen (ÖREB-Fachstellen) müssen dem Amt für Bau und Infrastruktur die Geodaten bereitstellen.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Markus Verling, Leiter Amt für Bau und Infrastruktur
T +423 236 68 40