ikr: Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Weiterverwendung (Schattenbankwesen) - Vernehmlassungsbericht verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2017 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Die Verordnung (EU) 2015/2365 verfolgt das Ziel, über Transparenz- und Aufsichtsvorschriften mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen den traditionell durch Banken durchgeführten Kreditvergaben und den Kreditvermittlungstätigkeiten ausserhalb des Bankensektors (finanzielle und nicht finanzielle Gegenparteien) herzustellen. Es handelt sich um die Regulierung des sogenannten "Schattenbankwesens", dessen Volumen bereits fast die Hälfte des regulären Bankensystems erreicht. Die Erkennung von mikro- als auch makroprudentiellen Gefährdungspotentialen wird durch die Transparenz von Kreditverflechtungen möglich.
Neben der grundsätzlichen Definition der Begriffe Wertpapierfinanzierungsgeschäft und Wiederverwendung regelt die direkt anwendbare Verordnung (EU) 2015/2365 Meldepflichten über diese Geschäfte durch Gegenparteien an beaufsichtigte Transaktionsregister, Auflagen für Weiterverpfändungen und Informationspflichten für Investmentfonds. Ebenso werden EWR-weite einheitliche Anforderungen an Transaktionsregister festgelegt. Ergänzend wird im Durchführungsgesetz die FMA mit spezifischen Verwaltungsmassnahmen und einem Strafenregime zum Zwecke eines effizienten Vollzugs ausgestattet. Die Anpassungen im UCITSG und AIFMG entsprechen den in der Verordnung (EU) 2015/2365 speziell vorgesehenen Transparenzanforderungen gegenüber Anlegern. Im FMAG wird die Verordnung (EU) 2015/2365 als ein weiteres Gesetz, das von der FMA beaufsichtigt und vollzogen wird, aufgenommen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. November 2017.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09