ikr: Bericht und Antrag zum Verwertungsgesellschaftengesetz verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. November den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften sowie die Abänderung weiterer Gesetze zuhanden des Landtags verabschiedet.
Mit der Vorlage wird zum einen die Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt ins nationale Recht umgesetzt. Die Richtlinie reguliert das gesamte Spektrum der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften (z.B. Suisa) und hat zum Ziel, die Rechte der Rechtsinhaber von Musikwerken zu stärken. Da die Regelungen der Richtlinie sehr umfangreich sind, wurde zur besseren Strukturierung der Rechtsmaterie und um Klarheit für den Rechtsanwender zu schaffen, ein eigenes Gesetz in Anlehnung an die deutsche Umsetzungsvorlage ausgearbeitet.
Zum anderen wird mit der Regierungsvorlage das Urheberrechtsgesetz entsprechend der schweizerischen Rezeptionsvorlage angepasst, um Änderungen des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes, die in Liechtenstein noch nicht nachgeführt wurden, zu übernehmen und damit einheitliche Regelungen zu gewährleisten.
Der Landtag wird den Bericht und Antrag voraussichtlich im Dezember in erster Lesung behandeln.
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