ikr: CO2-Verordnung angepasst
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 die Abänderung der CO2-Verordnung beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil der CO2-Gesetzgebung ist die Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Ab dem 1. Januar 2018 wird die CO2-Abgabe von heute 84 auf 96 Franken erhöht. Dies entspricht auf einen Liter Heizöl umgerechnet einem Anstieg von 22.26 auf 25.44 Rappen bzw. von 21.67 auf 25.54 Rappen pro kg Erdgas. Damit verstärkt sich der Anreiz, weniger fossile Brennstoffe einzusetzen und vermehrt auf erneuerbare Energien umzustellen.
Liechtenstein hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Diese Reduktion ist in erster Priorität mit Massnahmen im Inland zu erbringen. Ungefähr 45 Prozent der Treibhausgase in Liechtenstein stammen aus Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas.
Die CO2-Abgabe ist eine Umweltlenkungsabgabe mit dem Ziel, die Verbraucher zu einem effizienteren Einsatz von fossilen Brennstoffen oder zu einem Wechsel hin zu erneuerbaren Energien zu motivieren.
Mit der Abänderung der CO2-Verordnung kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem im Jahr 2010 mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag über Umweltabgaben nach. Hiernach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben in sein Landesrecht. Der Vollzug der CO2-Vorschriften wird zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen.
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