ikr: Anpassung landwirtschaftlicher Verordnungen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 die Abänderung der Landwirtschaftlichen Begriffs- und Anerkennungsverordnung (LBAV), der Landwirtschafts-Bewirtschaftungs-Förderungs-Verordnung (LBFV) sowie der Landwirtschafts-Einkommensbeitrags-Verordnung (LEV) beschlossen.
Die Schwerpunkte der Anpassungen dieser drei Verordnungen liegen im Nachvollzug von Regelungen der Schweiz bzw. wurden durch die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. Dezember 2015 notwendig. Sie haben keine finanziellen Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Bereits früher hat die Regierung die Abänderung der Tierzucht-Förderungs-Verordnung (TZV) und der Milchmengenregelungsverordnung (MMRV) beschlossen. Der Schwerpunkt der Anpassungen bei der TZV schafft Klarheit betreffend tierzüchterischen Förderungsleistungen für die Teilnahme an Ausstellungen und Leistungsvergleichen im Ausland. Der Schwerpunkt der Änderungen bei der MMRV liegt in der Aufhebung der Milchwirtschafts-Förderungs-Verordnung (MWFV). Damit wird die Grundlage für das Programm zur Ertüchtigung des Milchsektors (Vorwärtsintegration Milchwirtschaft), welches vom Jahr 2005 bis 2015 dauerte, aufgehoben.
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