ikr: Verordnungsänderungen zum öffentlichen Auftragswesen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen sowie die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren verabschiedet. Die Verordnungsänderungen sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Damit soll insbesondere die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe, die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, und die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen umgesetzt werden.
Die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden einfacher und flexibler. Das neue Verfahren für den Erwerb innovativer Produkte und Dienstleistungen wird die Innovation fördern. Für soziale und andere besondere Dienstleistungsaufträge gilt eine neue vereinfachte Regelung. Neu fallen sowohl die Bau- als auch die Dienstleistungskonzessionen unter das Vergaberecht und die Mindestfristen für die Verfahren werden kürzer. Zudem soll die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung gestärkt werden.
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