ikr: Abänderung der Entsendeverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 die Abänderung der Entsendeverordnung, die Abänderung der Amtsblattverordnung sowie der Gebührenverordnung beschlossen.
Die Abänderung der Entsendeverordnung steht im Zusammenhang mit der vom Landtag am 5. Oktober 2017 beschlossenen Abänderung des Gesetzes über die Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz), welche im Hinblick auf die Umsetzung des Massnahmenpakets "Gleich lange Spiesse" notwendig geworden war. Dementsprechend beschränken sich die genehmigten Anpassungen der Entsendeverordnung grundsätzlich auf die infolge des Massnahmenpakets der "Gleich langen Spiesse" erforderlichen Änderungen.
Des Weiteren übt mit der Verordnungsänderung die Regierung ihre Kompetenz nach Art. 6c Abs. 1 des Entsendegesetzes aus und überträgt die dort genannten Aufgaben der Zentralparitätischen Kommission (ZPK). Hierfür wird mit der ZPK eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
Schliesslich regelt die Anpassung der Verordnung das Nähere für die in Art. 7 Abs. 4 des Entsendegesetzes vorgesehene zu veröffentlichende Liste der rechtskräftig verhängten Sanktionen. Im Anhang der Entsendeverordnung wird der Bussenkatalog festgelegt.
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