ikr: Steuerverordnung angepasst
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2017 die Änderung der Steuerverordnung genehmigt. Die Verordnungsänderung enthält insbesondere Bestimmungen betreffend die Anrechnung ausländischer Steuern bei der Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen, die Antragstellung und Bindungswirkung bezüglich verbindlicher Auskünfte und Zusagen sowie die Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen bei Transaktionen mit nahe stehenden Personen und Betriebsstätten.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
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