ikr: Regierung genehmigt Tarifvertrag betreffend ambulante kardiale Rehabilitation zwischen der Medicnova und dem Krankenkassenverband
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Januar 2018 den Tarifvertrag des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) mit der Medicnova Privatklinik AG zur Abgeltung der ambulanten kardialen Rehabilitation genehmigt. Das von der Medicnova Privatklinik AG angebotene Programm für Herzpatienten richtet sich nach Schweizer Qualitätsvorgaben. Mit dem neuen Vertrag wurden Wochenpauschalen für die Abrechnung mit den Krankenkassen vereinbart.
Nach einer akuten Herzerkrankung wie nach einem Infarkt, nach Operationen am Herzen, beim Vorhandensein mehrerer Risikofaktoren oder bei Herzkreislaufkrankheiten übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten einer kardiovaskulären Rehabilitation. Diese bezweckt nicht nur die Reintegration des Patienten in den Alltag nach akuten Ereignissen, sondern ist vor allem eine wichtige Massnahme der umfassenden Sekundärprophylaxe bei Herzkrankheiten.
Die Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Wenn es die medizinischen Voraussetzungen erlauben, ist eine wohnortnahe ambulante Rehabilitation für den Patienten oft von Vorteil. Dabei übernachtet der Patient zu Hause und nimmt die Leistungen tagsüber in Anspruch. Dadurch ist dieses Angebot deutlich kostengünstiger als ein stationärer Aufenthalt.
Zur Durchführung der Rehabilitationsprogramme zu Lasten der OKP sind nur solche Institutionen ermächtigt, die die Kriterien der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für kardiale Rehabilitation (SAKR) erfüllen und von dieser offiziell anerkannt sind. Die Medicnova Privatklinik AG hat sich zur Einhaltung der SAKR-Qualitätskriterien verpflichtet und eine provisorische Anerkennung erlangt.
In ambulanten Rehabilitationsprogrammen arbeiten Ärzte, Physiotherapeuten, Ernährungsberater und Psychologen interdisziplinär zusammen. Anstelle einer Abrechnung nach individuellen Einzelleistungstarifen der verschiedenen Berufsgruppen wie bisher haben LKV und Medicnova im neu abgeschlossenen Tarifvertrag eine einheitliche Wochenpauschale vereinbart, abrechenbar für maximal zwölf Wochen. Die Höhe der Pauschale entspricht aktuellen Standardpreisen vergleichbarer Schweizer Anbieter.
Der Vertrag wurde auf zwei Jahre befristet, um danach zu prüfen, ob eine Kostenersparnis realisiert werden kann.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10