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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassung betreffend die Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge für den Personalverleih und für das Elektro/Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe

Vaduz (ots/ikr) -

Die Sozialpartner stellten am 19. Dezember 2017 bei der Regierung den Antrag auf Abänderung und Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für den Personalverleih und auf Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarung für diese Branche.

Die Regierung leitete den Antrag aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft weiter. In der Folge prüfte das AVW den Antrag. Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, hat das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom Dienstag, 6. Februar 2018, die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kundgemacht. Die Vernehmlassungsfrist endet am Dienstag, 20. Februar 2018.

Die Vernehmlassungsfrist für die Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Elektro/Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe wird verlängert und endet ebenfalls am Dienstag, 20. Februar 2018. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 76 64

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