ikr: Interpellationsbeantwortung betreffend die neue Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen
Vaduz (ots/ikr) -
An ihrer Sitzung vom 27. Februar 2018 hat die Regierung die Interpellationsbeantwortung betreffend die neue Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen zu Handen des Landtages verabschiedet. Die Interpellanten haben die Regierung gebeten, zu diversen Fragen hinsichtlich einer Änderung bei der ab 1.Januar 2018 gültigen Besteuerungspraxis für Angestellte des Kantonsspitals St. Gallen, der Spitäler Rorschach, Grabs und Walenstadt sowie des Berufs- und Weiterbildungszentrums Buchs (BZB) mit Wohnsitz in Liechtenstein Stellung zu nehmen.
Mit der Interpellationsbeantwortung zeigt die Regierung auf, dass Änderungen der schweizerischen Gesetzgebung im Bildungs- und Gesundheitsbereich schweizweit zu Änderungen der Beteiligungs- und Finanzierungsstrukturen geführt haben. Dies führt auch dazu, dass sich das BZB sowie die öffentlich-rechtlichen Spitäler des Kantons St. Gallen nicht mehr als gemeinsame Beteiligung im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Liechtenstein und der Schweiz qualifizieren. Das Besteuerungsrecht von Angestellten in öffentlich-rechtlichen Institutionen fällt gemäss Doppelbesteuerungsabkommen jeweils demjenigen Staat zu, welcher die Löhne bezahlt (Kassenstaatsprinzip). Dies entspricht dem internationalen Standard in Doppelbesteuerungsabkommen. Um eine effektive Doppelbesteuerung der Angestellten dieser Institutionen zu vermeiden, hat die Regierung einer Verständigungsvereinbarung mit der Schweiz zugestimmt.
Im Weiteren führt die Regierung die Gründe aus, die zur Schliessung der Geburtenabteilung im Landesspital geführt haben und erläutert die Konsequenzen auf die Standortattraktivität für Gesundheitsberufe in Liechtenstein, die Ausbildungs-möglichkeiten sowie die Geldflüsse im Gesundheitswesen.
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