ikr: Verordnung zum Verwertungsgesellschaftengesetz verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. April die Verordnung zum Verwertungsgesellschaftengesetz verabschiedet. In Ausführung des vom Landtag im März beschlossenen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt regelt die Verordnung das Nähere über die Konzessions- und Anzeigepflicht der Verwertungsgesellschaften, die Tarifgenehmigung, die Aufsicht und die Gebühren. Damit zusammenhängend war auch eine Abänderung der Verordnung über die Eignungsprüfung von Patentanwälten aus dem EWR und der Verordnung über die Patentanwaltsprüfung (Prüfungsreglement) erforderlich.
Weiter wurde von der Regierung eine Abänderung der Urheberrechts-, Markenschutz-, Design- und Topographienverordnung genehmigt. Die Änderungen stehen in Zusammenhang mit der ebenfalls im März vom Landtag beschlossenen Abänderung des Urheberrechtsgesetzes und dienen der Angleichung an die schweizerische Rechtslage in diesem Bereich, um einheitliche Regelungen zu gewährleisten.
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