ikr: Abschussplan für das Jagdjahr 2018/2019 genehmigt
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. April 2018 die Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2018/2019 genehmigt. Grundlage für den Abschussplan bilden die Wildschadenssituation im Wald sowie in den landwirtschaftlichen Kulturen und der qualitative und quantitative Zustand der Wildbestände. Der Abschuss von Schalenwild sowie der Abschuss von Murmeltier und Birkhahn haben im Rahmen eines von der Regierung nach Anhören des Jagdbeirats erlassenen Abschussplans zu erfolgen. Aufgrund der Tatsache, dass eine natürliche Waldverjüngung in grossen Teilen der (Schutz)Wälder seit Jahren nicht stattfindet, muss festgestellt werden, dass dieses Ziel im derzeitigen System alleine mit der Vorgabe von Abschusszahlen nicht erreicht werden kann.
Erhöhung des Abschusses und Reduktion des Rothirschbestandes
Die Abschussvorgabe für Rotwild wird im Vergleich zum Vorjahr um rund 20 Prozent erhöht und ist damit der höchste Wert, der je bei einer Abschussplanung festgelegt wurde. Im vergangenen Jagdjahr wurde mit grossem Einsatz der Jagdgemeinschaften der Abschussplan beim Rotwild um etwa 10 Prozent übererfüllt. Jüngste Bestandserhebungen und Jagdstreckenauswertungen zeigen aber, dass zur Erreichung der seit Jahren angestrebten Reduktion des Rotwildbestandes eine noch deutlichere Erhöhung der Abschusszahlen notwendig wäre. Die natürliche Waldverjüngung ist die Voraussetzung für die Sicherung essentieller Waldfunktionen, wie beispielsweise der Schutzfunktion. Verjüngungsdefizite auf grossen Flächen des heimischen Waldes schränken die waldbaulichen Möglichkeiten zum langfristigen Erhalt stabiler und artenreicher Wälder seit Jahren stark ein. Überhöhte Schalenwildbestände sind dabei ein entscheidender Faktor.
Sicherung einer ausreichenden Waldverjüngung
Aus waldbaulicher Sicht ist davon auszugehen, dass für eine funktionierende und natürliche Waldverjüngung die Wildbestände stark reduziert werden müssten. Bevor man aber die Abschusszahlen massiv erhöht, muss sich im Rahmen des Gesamtkonzeptes des Massnahmenpakets zur Waldverjüngung die Frage gestellt werden, ob diese Vorgaben im Rahmen des heutigen Systems realisierbar sind. Entsprechend hat die Regierung eine Arbeitsgruppe unter Beizug von Vertretern der Jagd, der Grundeigentümer, der Gemeinden und der Landesverwaltung eingesetzt. Die eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit gemeinsam Lösungsansätze für eine zeitnahe nachhaltige Sicherstellung der Waldverjüngung. Entsprechende Lösungsansätze sollen der Regierung im ersten Quartal 2019 zur Verabschiedung empfohlen werden.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Martina Tschanz
T +423 236 6093