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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. Mai eine Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes beschlossen. Anlass für die Revision ist der Nachvollzug der in der Schweiz erfolgten Änderungen in diesem Bereich.

Die Schweiz und Liechtenstein führten im Jahr 2001 die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein. Der Bundesrat hat am 9. März 2018 diverse verfahrenstechnische Änderungen der schweizerischen Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) beschlossen. Liechtenstein ist aufgrund des Vertrags mit der Schweiz betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein und der dazu gehörenden Vereinbarung verpflichtet, die Rechtsänderungen in nationales Recht zu übernehmen. Für die Übernahme der schweizerischen Anpassungen ist in Liechtenstein eine Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes wie auch der dazu gehörenden Verordnung erforderlich.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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