ikr: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision der Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juli 2018 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet. Durch diese Vorlage soll die Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden. Die Neufassung der früheren Richtlinie aus dem Jahr 2003, die insbesondere detailliertere Vorgaben zur Unternehmensführung, eine Ausweitung der Informationspflichten gegenüber den Versorgungsberechtigten sowie eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit enthält, ist bis zum 13. Januar 2019 in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie (EU) 2016/2341 befindet sich noch im Übernahmeverfahren in das EWR-Abkommen.
Neu geschaffen werden Vorgaben für die Unternehmensführung (Governance) der Pensionsfonds. Es handelt sich dabei um gesteigerte Anforderungen an die Professionalität, Qualifikation und Reputation des Managements, die Ausgestaltung von Schlüsselfunktionen (Risikomanagement, interne Revision und Versicherungsmathematik), Vergütungsbestimmungen für das Management und andere leitende Personen, Dokumentationspflichten sowie Rahmenbedingungen für die Auslagerung von Aufgaben. Durch die neue Richtlinie wurden die Anforderungen an die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen, vor allem betreffend versicherungstechnische Rückstellungen, an die Möglichkeiten grenzüberschreitender Tätigkeit (unter Einschluss der Übertragung von Altersversorgungssystemen) sowie an die Transparenzpflichten stark erweitert.
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