ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Juli 2018 den Vernehmlassungsbericht zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes verabschiedet. Auf Grund der Revision des Schweizer Unfallversicherungsgesetzes, die per 1. Januar 2017 erfolgt ist, sollen die für Liechtenstein relevanten Bestimmungen im nationalen Recht angepasst werden.
Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Versicherungsbeginn und unfallähnliche Körperschädigungen werden zu Gunsten der Versicherten beseitigt. Eine weitere Anpassung im Bereich des Prämienverzugs soll zu Einsparungen im Verwaltungsbereich führen. Die solide Finanzierung der Leistungen der Unfallversicherung wird mit der gesetzlichen Verankerung des Bedarfsdeckungsverfahrens zusätzlich gefestigt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten, da zeitgleich eine neue Tarifperiode mit neuen Policen beginnt.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. September 2018.
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Ministerium für Gesellschaft
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