ikr: Neues Prospektrecht bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt
Vaduz (ots)
Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz; WPP-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze wurde von der Regierung verabschiedet.
Die Verordnung (EU) 2017/1129 dient einer umfassenden Reform des bislang geltenden Wertpapierprospektrechts und legt einen besonderen Fokus auf einen einheitlichen, gleichwertigen Anlegerschutz und eine Entlastung für alle, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Hinblick auf den bestehenden Verwaltungs- und Kostenaufwand. Die neuen Regelungen legen den Schwellenwert für die Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren im EWR mit einem Gesamtgegenwert von 1 Million Euro berechnet auf zwölf Monate fest. Zudem werden zahlreiche Vereinfachungen im Hinblick auf die Erstellung und Ausgestaltung der Prospekt sowie ein einheitliches Registrierungsformular für Daueremittenten und ein KMU-Prospekt eingeführt. Zusätzlich soll die Aufsicht über den Wertpapiermarkt gestärkt werden, indem weitreichende Befugnisse für die Aufsichtsbehörden vorgesehen sind und erhebliche Sanktionen eingeführt werden. Insgesamt dient die europäische Wertpapierprospektverordnung dem gleichberechtigen Wettbewerb und dem guten Funktionieren des europäischen Wertpapier-Binnenmarktes.
Das Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz dient der ergänzenden Durchführung der grundsätzlich direkt anwendbaren Verordnung (EU) 2017/1129. Die FMA wird als zuständige Behörde in Liechtenstein benannt. Das Wertpapiergeschäft hat in den letzten drei Jahren in Liechtenstein bereits ein gewisses Wachstum gezeigt und es darf von einer weiteren Steigerung ausgegangen werden, insbesondere auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung von neuen Finanzierungsformen und Technologien. Insgesamt dient das neue Wertpapierprospektrecht der Förderung des liechtensteinischen Finanzplatzes und dessen internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Die Anpassung im FMAG betrifft die Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug sowie die Gebühren und Abgaben für in Liechtenstein zu billigenden Prospekte. Das Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz soll gleichzeitig mit der vollen Anwendbarkeit in der EU am 21. Juli 2019 in Kraft treten, das bisher geltende Wertpapierprospektgesetz (WPPG) tritt gleichzeitig ausser Kraft.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. November 2018.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09