ikr: Treibhausgasinventar für das Jahr 2017 erstellt
Vaduz (ots/ikr) -
Das Amt für Umwelt erstellt jährlich das nationale Treibhausgasinventar und liefert die offiziellen Daten im Rahmen der Klimakonvention an das UN-Klimasekretariat. Das Inventar kann auf der Homepage des Amtes für Umwelt herunter geladen werden (www.au.llv.li).
Gemäss dem Treibhausgasinventar für das Jahr 2017 betrugen die Treibhausgasemissionen 204'000 Tonnen und lagen damit 8'000 Tonnen über dem Vorjahreswert. Durch die CO2-Abgabenerhöhung im Jahr 2018 entstanden wohl Lagerkäufe mit einem dadurch bedingten erhöhten Heizölabsatz im Jahr 2017. Auch der Erdgasverbrauch ist im Land leicht angestiegen, was mit gestiegenen Exporten der heimischen Wirtschaft einhergeht. Zudem zeigt der Treibstoffabsatz im Inland einen leichten Aufwärtstrend, was ein Indiz für einen reduzierten Tanktourismus sein könnte.
Die Daten verdeutlichen, wie stark die Treibhausgasemissionen von externen Faktoren oder der Wirtschaftsleistung abhängig sind. Ein Drittel aller Emissionen im Land werden im Gebäudesektor verursacht. Der Verkehrsbereich liegt mit einem Anteil von 30% knapp dahinter.
Reduktionsziel minus 20% bis 2020
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich Liechtenstein bis zum Jahre 2020 zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber dem Referenzjahr 1990 verpflichtet. Dies entspricht durchschnittlichen Emissionsreduktionen von minus 16% während der Jahre 2013-2020 oder einem Emissionsguthaben von rund 196'000 Tonnen CO2 pro Jahr. Erstmals hatte Liechtenstein im Jahr 2016 das Reduktionsziel im Inland erreicht. Dies konnte für das Jahr 2017 nicht ganz erreicht werden.
Gemäss Emissionshandelsgesetz haben die Reduktionen hauptsächlich im Inland zu erfolgen. Neben den Massnahmen gemäss CO2-Gesetz ist die im Jahr 2012 erlassene Energiestrategie 2020 das zentrale Instrument zur Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen mit Inlandsmassnahmen. Mit einer effizienten und zielgerichteten Umsetzung von Inlandmassnahmen können die Treibhausgasemissionen langfristig gesenkt werden und zeigen zeitverzögert ihre Wirkung.
Übereinkommen von Paris
In diesem rechtlich bindenden Übereinkommen ist vereinbart, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf möglichst weit unter zwei Grad Celsius zu beschränken. Dafür wird ein weitgehender Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger bis Mitte des Jahrhunderts als notwendig angesehen. Liechtenstein hat das Klimaübereinkommen von Paris, welches ab 2020 das Kyoto-Protokoll ersetzt, im Juni 2017 ratifiziert und sich bis 2030 zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von -40% gegenüber dem Basisjahr 1990 verpflichtet. Mindestens 30% der Emissionsreduktionen im Vergleich zu 1990 sollen im Inland erfolgen.
Kontakt:
Amt für Umwelt
Heike Summer, Internationales und Klima
T +423 236 61 96