ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des ISG
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 28. Mai 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchführung Internationaler Sanktionen (ISG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Das ISG bzw. die basierend darauf erlassenen Zwangsmassnahmen enthaltenen Regelungen über die für den Vollzug von Zwangsmassnahmen zuständigen Behörden. Zuständige Behörde ist in der Regel die Stabsstelle FIU. Derzeit enthält das ISG jedoch keine Bestimmungen darüber, wer die Einhaltung der Bestimmungen des ISG beaufsichtigt. Um diese Regelungslücke zu schliessen, sind im Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des ISG neu klare Zuständigkeitsregelungen vorgesehen. Demnach soll die Einhaltung der Bestimmungen des ISG künftig von jenen Stellen beaufsichtigt werden, die im Sorgfaltspflichtbereich als Aufsichtsbehörden benannt sind. Dadurch soll der administrative Aufwand möglichst gering und die Effizienz der Aufsicht möglichst effizient ausgestaltet werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 26. Juni 2019.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09