ikr: Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften wird erhöht
Vaduz (ots/ikr) -
Die Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungs-geschäften und der Weiterverwendung sowie zur Abänderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 wurde vom europäischen Gesetzgeber mit dem Ziel erlassen, die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im "Schattenbanksektor" erheblich zu erhöhen. Schattenbanken bestehen aus einem vielfältigen Anteil von Institutionen und Märkten, die insgesamt traditionelle Bankfunktionen übernehmen, ohne dafür speziell beaufsichtigt zu werden. Die mit solchen Geschäften verbundenen Risiken sollen erkannt und deren Umfang eingeschätzt werden können, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und den Anlegerschutz insbesondere im Bereich von Investitionen in Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW, AIF) zu erhöhen.
Die Verordnung (EU) 2015/2365 gilt in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Sie sieht im Wesentlichen einheitliche Regelungen zur Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften durch Gegenparteien an registrierte Transaktionsregister vor. Ebenso sind Regelungen zur Bereitstellung von Informationen durch Verwaltungsgesellschaften nach dem UCITSG bzw. AIFM nach dem AIFMG in regelmässigen Berichten bzw. vorvertraglichen Unterlagen von Investmentfonds (OGAW, AIF) und zur Festlegung von Mindesttransparenzvorschriften für die Weiterverwendung von Sicherheiten durch Gegenparteien enthalten. Das Kapitel VIII. über verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere Verwaltungsmassnahmen der Verordnung (EU) 2015/2365 bedarf jedoch einer nationalen Umsetzung. Die Regierung hat hierzu am 28. Mai 2019 einen Bericht und Antrag mit dem Durchführungsgesetz verabschiedet.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09