ikr: Beantwortung der Interpellation zu Photovoltaik und E-Mobilität
Vaduz (ots/ikr) -
In ihrer Sitzung vom 2. Juli 2019 hat die Regierung die Beantwortung der Interpellation zu Photovoltaik und E-Mobilität verabschiedet. Die Regierung beantwortet damit die am 29. Oktober 2018 von den Abgeordneten Patrick Risch, Thomas Lageder und Georg Kaufmann eingereichte Interpellation zu Photovoltaik und E-Mobilität. Diese Interpellation war im Dezember 2018 vom Landtag an die Regierung überwiesen worden.
Liechtenstein hat mit einem Photovoltaikanteil von 5.5 % am Stromverbrauch im Jahr 2017 einen vergleichsweise hohen Wert erreicht. Im Frühjahr 2017 wurde daraufhin im Halbzeitbericht zur Energiestrategie 2020 das Ziel für 2020 von 7 % auf 8 % am Stromverbrauch nach oben angepasst.
Mit der Interpellationsbeantwortung zeigt die Regierung unter anderem den Stand der Umsetzung der Energiestrategie 2020 für die zwei erfragten Themengebiete auf. Die Themen Energie, CO2-Emissionen und Mobilität lassen sich aber nicht nur auf Photovoltaik und E-Mobilität reduzieren. Diese Themen werden deshalb im Rahmen der Energiestrategie 2030 und dem Mobilitätskonzept 2030 bearbeitet.
Einige Fragen der Interpellanten zielen darauf ab, den Anteil der Elektrofahrzeuge mittels Förderanreizen und Steuerinstrumenten schneller zu erhöhen. In der Energiestrategie 2020 wurde auf den Umstand hingewiesen, dass ein positiver globaler Effekt zur Minderung der CO2-Emissionen durch Elektromobilität vor allem dann erreicht werden kann, wenn auch die Stromproduktion für die Elektrofahrzeuge entsprechend erneuerbar gestaltet wird. Daher will die Regierung im Sinne der ökologischen Zielsetzungen nicht nur einseitig auf die Elektrifizierung des Verkehrs setzen, sondern das gesamte Verkehrsbedürfnis im Mobilitätskonzept beleuchten.
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