Regierung erklärt Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich
Vaduz (ots)
Nachdem die Vernehmlassungsfrist ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 3. März 2020 im Bereich der Gesamtarbeitsverträge folgende Beschlüsse gefasst: In den Branchen des Baumeister- und Pflästerergewerbes, des Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbes, des Gärtner- und Floristengewerbes, des Haustechnik- und Spenglergewerbes, des Schreinergewerbes, des Raumausstatter- und Bodenlegergewerbes sowie des Ofenbauer- und Plattenlegergewerbes wurden die Gesamtarbeitsverträge und die Lohn- und Protokollvereinbarungen allgemeinverbindlich erklärt. Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe sowie das Informatikgewerbe wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt und die Allgemeinverbindlicherklärungen der Gesamtarbeitsverträge verlängert. Zudem wurden für das Autogewerbe und das Metallgewerbe die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt. Die entsprechenden Verordnungen treten am 1. April 2020 in Kraft.
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