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Fürstentum Liechtenstein

Regierung erklärt Gesamtarbeitsvertrag für das Gipser- und Malergewerbe für allgemeinverbindlich

Vaduz (ots)

Nachdem die Vernehmlassungsfrist zum Gesamtarbeitsvertrag für das Gipser- und Malergewerbe ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 24. März 2020 die Lohn- und Protokollvereinbarung zu diesem Gesamtarbeitsvertrag für allgemeinverbindlich erklärt und die Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages bis zum 31. März 2021 verlängert. Die entsprechende Verordnung tritt am 31. März 2020 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71

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