Institutionalisierung der Höchstgerichte - Schaffung von Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Diensten
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Gesetze zu Handen des Landtags verabschiedet. Zukünftig sollen die Richter der Höchstgerichte durch die Schaffung von Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Diensten unterstützt und soll damit ein Schritt zur Institutionalisierung der Höchstgerichte gemacht werden.
Beim Staatsgerichtshof, beim Verwaltungsgerichtshof und beim Obersten Gerichtshof sind die Präsidenten sowie Richterinnen und Richter nebenamtlich tätig. Gerade deshalb sind die Gerichtshöfe, insbesondere im Hinblick auf die Qualität und Kontinuität ihrer Arbeit, auf eine entsprechende Infrastruktur und ein gewisses Mass an Institutionalisierung angewiesen.
Bislang sind die Höchstgerichte hinsichtlich ihrer Infrastruktur minimalistisch ausgestattet. Lediglich der Oberste Gerichtshof verfügt über ein beim Landgericht angesiedeltes Sekretariat. Die Richter der Höchstgerichte greifen bei ihrer Arbeit grossteils auf die Infrastruktur ihrer Rechtsanwaltskanzleien zurück. Dieser - vom Gedanken der Milizgerichte - geprägten Situation soll durch die Schaffung professioneller, staatlicher Gerichtskanzleien und wissenschaftlicher Dienste begegnet werden. Damit sollen jedem Höchstgericht eine Sekretariatsstelle und ein juristischer Mitarbeitender zur Verfügung stehen. Dies soll die administrativen Abläufe bei den Höchstgerichten entscheidend verbessern und deren Institutionalisierung festigen. "Mit dem gegenständlichen Gesetzesprojekt kann die Organisation der Höchstgerichte gestärkt und deren Sichtbarkeit, insbesondere auch im internationalen Kontext, verbessert werden", so Justizministerin Katrin Eggenberger.
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