Abänderung der Verordnung II zum Arbeitsgesetz - Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2020 eine Abänderung der Verordnung II zum Arbeitsgesetz (ArGV II) betreffend Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern beschlossen.
Die liechtensteinische Verordnung II zum Arbeitsgesetz orientiert sich an der entspre-chenden schweizerischen Verordnung. Während diese in den vergangenen Jahren wiederholt an die aktuellen Entwicklungen in der Praxis angepasst wurde, erfolgte die letzte grössere Revision der liechtensteinischen Verordnung im Jahr 2011. Um einen Betrieb zu ermöglichen, der den heutigen Gegebenheiten entspricht, mussten deshalb in einigen Bereichen Ausnahmebewilligungen erteilt werden. Dies betrifft beispielsweise den Pikettdienst im Sozialbereich, insbesondere in betreuten Wohnheimen. Mit der nun vorgenommenen Abänderung werden die Rechtsentwicklungen in der Schweiz weitgehend nachvollzogen und die Regelungen zeitgemäss angepasst. Gleichzeitig wird der Aufwand für die betroffenen Betriebe reduziert.
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
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