Revision DBA Schweiz betreffend BEPS-Mindeststandards
Vaduz (ots)
Botschafterin Doris Frick unterzeichnete am 14. Juli 2020 ein Revisionsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und der Schweiz.
Das Protokoll bewirkt eine Anpassung des DBA an die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD/G20. Einerseits wird die Präambel angepasst und eine BEPS-konforme Anti-Missbrauchsbestimmung aufgenommen (BEPS Action 6). Andererseits wird sichergestellt, dass Verständigungsvereinbarungen ungeachtet der innerstaatlichen Verjährungsfristen umgesetzt werden (BEPS Action 14). Die BEPS-Mindeststandards unterliegen einem Peer Review Verfahren der OECD und werden im Rahmen der Abkommenspolitik entsprechend umgesetzt.
Analoge Anpassungen in den übrigen DBA Liechtensteins erfolgen durch das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von steuerabkommensbezogenen Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (sog. Multilaterales Instrument; MLI). Weiters enthalten die neueren DBA bereits die BEPS-konformen Bestimmungen.
Das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit des Änderungsprotokolls hängen von den innerstaatlichen Verfahren ab. Es ist geplant, dass das Änderungsprotokoll ab 1. Januar 2022 zur Anwendung kommt.
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