Regierung genehmigt Tarifvertrag und Bedarfsplanung für Leistungen der Chiropraktoren
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. September 2020 den Tarifvertrag sowie die Vereinbarung über die Führung einer Bedarfsplanung zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und dem Verband Liechtensteiner Chiropraktoren (VLC) genehmigt.
Der LKV und der VLC haben ihren Tarifvertrag erneuert und modernisiert. Der Vertrag regelt die Abgeltung krankenversicherungspflichtiger Leistungen im Bereich Chiropraktik. Er nimmt Bezug auf die geltende Schweizer Tarifstruktur. Der Taxpunktwert entspricht jenem im Kanton St.Gallen.
Die Krankenversicherungsverordnung sieht für den Bereich Chiropraktik die Führung einer Bedarfsplanung vor. Die Verbände haben eine entsprechende Vereinbarung eingereicht, welche neben anderem insbesondere die Stellenkontingente und die Kriterien für die Stellenbesetzung festlegt. Aktuell umfasst die genehmigte Bedarfsplanung vier Vollzeitstellen. Die Bedarfsplanung wird im Amtsblatt (www.amtsblatt.llv.li) veröffentlicht.
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