Finanzplanung 2021 bis 2024 unter dem Einfluss der Coronapandemie
Vaduz (ots)
Die Finanzplanung beurteilt jährlich die mittelfristige Entwicklung des Staatshaushaltes für die kommenden vier Jahre. Die Finanzplanung 2021 bis 2024 wurde von der Regierung an ihrer Sitzung vom 22. September 2020 verabschiedet.
Erholung nach coronabedingtem Einbruch erwartet
Aufgrund der Coronapandemie muss im kommenden Jahr von einem Einbruch der Steuererträge ausgegangen werden. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Pandemie und auf der Grundlage der aktuellsten Konjunkturtendenzen wird in den Folgejahren wieder mit einer Erholung gerechnet. Bei plankonformer Entwicklung wird für die betrieblichen Erträge eine durchschnittliche Wachstumsrate von 4.2% erwartet, während die betrieblichen Aufwendungen (ohne Abschreibungen) eine jährliche Zunahme von 1.3% ausweisen. Dennoch können die betrieblichen Aufwendungen nicht durch die Erträge gedeckt werden. Unter Einbezug der Finanzergebnisse werden nach einem Verlust von CHF 22 Mio. im Voranschlag 2021 in den Folgejahren wieder positive Jahresergebnisse in der Erfolgsrechnung erwartet, so dass über die Finanzplanungsjahre von einem kumulierten Gewinn von CHF 17 Mio. ausgegangen wird.
Investitionstätigkeit legt deutlich zu
Die Bruttoinvestitionen steigen während der Finanzplanungsperiode 2021 bis 2024 von CHF 57 Mio. auf CHF 113 Mio., was v.a. auf die Realisierung der genehmigten Hochbauprojekte zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung der investiven Einnahmen ergeben sich kumulierte Nettoinvestitionen von CHF 284 Mio. Diese erhöhten Investitionen können bei plankonformer Entwicklung nicht vollständig aus Ertragsüberschüssen der Erfolgsrechnung finanziert werden. So weist die Gesamtrechnung über die Finanzplanungsperiode einen kumulierten Mittelabfluss von CHF 73 Mio. oder durchschnittlich CHF 18 Mio. pro Jahr aus.
Nichteinhaltung von zwei Eckwerten aufgrund der Coronaeffekte
Aufgrund des coronabedingten Einbruchs auf der Ertragsseite können mit der vorliegenden Finanzplanung nicht alle finanzpolitischen Eckwerte erfüllt werden. So fordert Eckwert 2 ein grösseres absolutes Wachstum der Erträge als dasjenige der Aufwendungen, was aufgrund des erwarteten ausserordentlichen Ertragsrückgangs im Voranschlag 2021 in den Folgejahren nicht kompensiert werden kann. Des Weiteren kann Eckwert 3, welcher einen Selbstfinanzierungsgrad von 90% oder mehr zur Finanzierung der Nettoinvestitionen fordert, aufgrund der hohen Investitionstätigkeit nicht erfüllt werden. Die Nichteinhaltung der beiden Eckwerte ist dabei aber nicht auf strukturelle Probleme im Staatshaushalt zurückzuführen, sondern primär auf die coronabedingten Auswirkungen auf der Ertragsseite. So kann bei einer weiteren Erholung der Wirtschaft wieder von einem ausgeglichenen Staatshaushalt ausgegangen werden.
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