Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend neue AIA-Partnerstaaten
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2020 den Bericht und Antrag betreffend die neuen AIA-Partnerstaaten Kenia, Marokko und Neukaledonien beschlossen.
Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) um. Unter dem MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Mit dem Bericht und Antrag soll nun die bilaterale Aktivierung des AIA mit Kenia, Marokko und Neukaledonien beschlossen werden. Es ist geplant, dass der erste Austausch frühestens im September 2022 betreffend die Meldeperiode 2021 stattfindet.
Weiters wird eine Klarstellung in Zusammenhang mit UK gemacht. Derzeit wird der AIA mit UK unter dem AIA-Abkommen Liechtenstein-EU abgewickelt. Der erste Austausch fand bereits im September 2017 statt. Nun soll klargestellt werden, dass aufgrund des "Brexit" der AIA unter der MAK sowie dem MCAA nahtlos weitergeführt wird.
Die Vorlage wird dem Landtag mit dem Antrag zu Beschlussfassung in der Sitzung Anfang November 2020 vorgelegt werden. Im Anschluss daran wird die Regierung die AIA-Verordnung entsprechend den Landtagsbeschlüssen anpassen.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
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