Erteilung der Konzession für den Bau und Betrieb der Eisenbahninfrastruktur
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 der ÖBB-Infrastruktur AG eine neue Konzession für den Bau und Betrieb der Eisenbahninfrastruktur erteilt. Wie schon die bisherige Konzession aus dem Jahr 1977, basiert auch die neue Konzession auf dem Staatsvertrag vom 27. August 1870 zwischen Österreich-Ungarn, zugleich in Vertretung für Liechtenstein, Bayern und der Schweiz über die Herstellung einer Eisenbahn von Lindau über Bregenz nach St. Margrethen sowie von Feldkirch nach Buchs.
Inhaltlich entspricht die neue Konzession in den wesentlichen Punkten der bisherigen Konzession von 1977 und beschränkt sich auf sechs Artikel. Ein wichtiger Punkt, der in der Konzession festgehalten wird, ist, dass Liechtenstein auch künftig durch den Bestand und Betrieb der Eisenbahn über liechtensteinisches Hoheitsgebiet keinerlei Lasten, welcher Art auch immer, erwachsen dürfen. Vorbehalten bleiben allfällige vertraglich vereinbarte Rechte, Pflichte und Obliegenheiten.
Die Konzession ist zeitlich auf die Dauer der schweizerischen Konzession für die Strecke St. Margrethen-Grenze (-Bregenz), welche im Jahr 2017 durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation für 50 Jahre erteilt wurde, abgestimmt.
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