Vereinbarung über die Förderung wissenschaftsbasierter Innovation unterzeichnet
Vaduz (ots)
Am Dienstag, 26. Januar 2021 haben Botschafterin Doris Frick und die schweizerische Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, Martina Hirayama, in Bern eine Vereinbarung über die Förderung wissenschaftsbasierter Innovation unterzeichnet.
Mit dieser Vereinbarung erneuern und erweitern Liechtenstein und die Schweiz ihre bisherige Zusammenarbeit bei der Förderung wissenschaftsbasierter Innovation. Damit wird in diesem wichtigen Bereich eine enge und gewinnbringende Zusammenarbeit beider Länder weiter vertieft. Die schweizerische Agentur für Innovationsförderung, Innosuisse, wird ihre Expertise auch künftig Liechtenstein zur Verfügung stellen. So wird ein seit Jahrzehnten bestehendes, sehr bedeutendes und bewährtes Förderinstrument in Liechtenstein im Bereich der angewandten Forschung und Innovation weiter geführt. Die Vereinbarung wird am 1. März 2021 in Kraft treten.
Liechtenstein und die Schweiz hatten am 11. November 2016 erstmals eine auf vier Jahre befristete Vereinbarung getroffen mit dem Ziel, die wissenschaftsbasierte Innovation im Interesse beider Länder zu fördern und schweizerischen und liechtensteinischen Umsetzungspartnern die Möglichkeit zu geben, mit den für ihr Innovationsvorhaben am besten geeigneten Forschungsstätten beider Länder zusammenzuarbeiten. Die Universität Liechtenstein war seit 2018 insgesamt an rund zehn Projekteingaben beteiligt, grösstenteils in den Bereichen Sozialwissenschaften und Business Management. Liechtensteinische Unternehmen haben als Umsetzungspartner rund 40 Gesuche eingereicht, mehrheitlich im Bereich Engineering.
Mit der Erneuerung der Vereinbarung wird die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz erhalten und um zusätzliche Leistungen von Innosuisse zur Förderung von wissens- und technologiebasierten Start-ups mittels individuellem Coaching erweitert. Dieses Coaching-Instrument soll helfen, die Rahmenbedingungen für Start-ups in Liechtenstein wesentlich zu verbessern.
Das Amt für Volkswirtschaft ist für die Betreuung dieser Förderinstrumente in Liechtenstein zuständig.
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