Bericht und Antrag betreffend die Umsetzung des EU-Massnahmenpakets für die Erholung der Kapitalmärkte verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes (EWR-WPPDG), des Bankengesetzes (BankG), des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie des EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetzes (EWR-VDG) verabschiedet. Dadurch soll das EU-Massnahmenpaket zur Erholung der Kapitalmärkte nach der COVID-19-Pandemie, das im Juli 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde, umgesetzt werden. Die gezielten Änderungen bestehender Finanzmarktvorschriften zur Sicherstellung von Liquidität und Zugang zu Finanzmitteln sollen zu mehr Investitionen in die Wirtschaft anregen, eine rasche Rekapitalisierung von Unternehmen ermöglichen und die Fähigkeit von Banken zur Finanzierung des Aufschwungs bzw. zur Abfederung von Kreditausfällen erhöhen. Konkret beinhaltet das Regulierungspaket folgende Rechtsakte: Verordnung (EU) 2020/873, Verordnung (EU) 2021/337, Richtlinie (EU) 2021/338, Verordnung (EU) 2021/557 sowie Verordnung (EU) 2021/558.
Die Gesetzesvorlagen zur Umsetzung bzw. Durchführung des Massnahmenpakets sollen für die liechtensteinischen Finanzmarktteilnehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen wie in den EU-Staaten schaffen. Insbesondere soll der bestehende, in der Krise noch stärker spürbare Verwaltungsaufwand, den professionelle Anleger in ihren Geschäftsbeziehungen untereinander (business-to-business) zu bewältigen haben, unter Wahrung des Schutzes für nichtprofessionelle Kunden reduziert werden. Zudem wird eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Warenderivatemärkte im EWR angestrebt.
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